Hausordnung der VS Kleinzell 2024/2025

VORBEMERKUNG

Die Schule ist ein weiterer Lern- und Erfahrungsbereich im Leben eines Kindes. Sie bedeutet u. a. ein Hineinwachsen in eine größere Gemeinschaft, was auch mit dem Erlernen und Akzeptieren bestehender – in der Schulpartnerschaft gemeinsam ausgehandelter – Regeln verbunden ist. Diese sind in ihren Grundzügen auch im Schulunterrichtsgesetz verankert (§ 44 des SchUG) und basieren auf dem Leitbild unserer Schule. 

Die Hausordnung ist durch Anschlag kundzumachen. 

In unserer Schule nehmen wir aufeinander Rücksicht und unterlassen alles, was andere stören, belästigen oder kränken könnte. 

SCHULWEG, SCHÜLERTRANSPORT & VERKEHRSSICHERHEIT

  1. Wählt einen möglichst gefahrlosen Schulweg.
    Seid an Kreuzungen und beim Überqueren von Hauptstraßen besonders vorsichtig!
  2. Im Schulbus sind die Anweisungen der Lenker/innen unbedingt zu befolgen.
  3. Die Anfahrt mit dem Fahrrad (auch Trittroller – mit großen Reifen, Segway und Sidewalkergelten als Fahrräder) ist nur mit einem gültigen Fahrradführerschein erlaubt.
  4. Die Anfahrt mit Trendsportgeräten (z.B. Kleintretroller, Hoverboards und sog. Airwheels) ist nurfür Kinder ab 8 Jahren ohne Beaufsichtigung erlaubt (seit 1. April 2019).

SCHULHAUS & SCHULLIEGENSCHAFT

  1. Die Schule steht mit dem Eintreffen der ersten Buskinder – für diese Schüler:innen –  offen. 
    Ab diesem Zeitpunkt können sie sich im Garderobenbereich aufhalten. Ein/e Gemeindemitarbeiter/in übernimmt bis 7.45 Uhr die  Beaufsichtigung im Schulgebäude. Für alle übrigen Schüler:innen beginnt die Aufsicht durch eine Pädagogin/ einen Pädagogen (Gangaufsicht) ab 7.45 Uhr. 
  2. Garderobe: Jeder Klasse ist ein eigener Garderobenständer zugeteilt. Die Schuhe werden gegen Hausschuhe gewechselt, Kleidung und Schuhe werden ordentlich aufgehängt bzw. abgestellt. Geld und Wertgegenstände dürfen nicht in der Garderobe verbleiben. 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn entlässt die Aufsichtsperson die Schüler:innen in ihre Klassenräume. Ab diesem Zeitpunkt ist die Beaufsichtigung durch die Gangaufsicht gegeben. Um 07:55 Uhr ist jede/r Schüler:in auf dem eigenen Sitzplatz und bereitet sich auf den Unterricht vor.
  3. Die große Pause von 09:40 Uhr bis 10:00 Uhr dient der Stärkung und Erholung. Die Jause wird am eigenen Platz oder im Freien eingenommen. Für die große Pause ist eine Aufsicht laut Plan durch zwei Pädagogen eingerichtet. Diese  sorgen zudem für ausreichende Durchlüftung der Klassenräume – bei offenen Klassentüren. Nur die Aufsichtsperson ist Ansprechperson bei allfälligen Fragen und Problemen der Schüler:innen. 
  4. Während den Pausen ist den Schüler:innen der Aufenthalt an anderen Orten als im EG und 1. Stockwerk oder im Freien (Vorplatz bzw. Kletterturm) nicht erlaubt. 
  5. Das Mitbringen von privaten Tabletts/ Mobiltelefonen und Smartwatches ist verboten. Muss ein/e Schüler:in aus dringendem Anlass telefonisch erreichbar sein, so ist die Nutzung nur in Absprache mit der Lehrer:in erlaubt. 
  6. Nach der letzten Unterrichtsstunde werden die Schüler:innen in die Garderobe begleitet; sie verlassen daraufhin umgehend das Schulgebäude. 
    Ab diesem Zeitpunkt endet die Aufsichtsplicht der Lehrerinnen und Lehrer. 
    Buskinder warten beim Umkehrplatz (Kindergarten) auf die Abholung durch den Schulbus.
    Nachmittagsbetreuungskinder gehen direkt in den Nachmittagsbetreuungsraum.
  7. Das Lärmen, Laufen und Raufen sowie das Werfen von Gegenständen ist im Schulgebäude nicht erlaubt. Für den Vorplatz gilt: Kein Lärmen und Raufen! Fahrräder werden so abgestellt, dass der Eingangsbereich gut zugänglich bleibt.
  8. Für mutwillig verursachte Schäden und deren Instandsetzung haben die Eltern aufzukommen.
  9. Im Sinne der gegenseitigen Achtung legen wir Wert auf höfliches Grüßen, Bitten und Danken. 
  10. Entlehnte Bücher aus der öffentlichen (Schul-)Bücherei sind sorgfältig zu behandeln.
  11. Die Schüler:innen sind verpflichtet durch ihre Mitarbeit und ihre Einordnung in die Gemeinschaft der Klasse und der Schule mitzuhelfen, die Aufgabe der österreichischen Schule zu erfüllen und die Unterrichtsarbeit zu fördern. Sie haben die nötigen Unterrichtsmittel mitzubringen (aus: § 45(3) des SchUG)
  12. Fernbleiben vom Unterricht: Die Eltern haben den Klassenvorstand oder den Schulleiter von jeder Verhinderung ihres Kindes ohne Aufschub mündlich oder schriftlich unter Angabe des Grundes zu benachrichtigen (aus: § 45(3) des SchUG). 
    Telefonisch (0 72 82 53 01) oder via HalloElternApp!
  13. Die Erziehungsberechtigen haben das Recht und die Pflicht, die Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule zu unterstützen. Sie sind verpflichtet, die Schüler:innen mit den erforderlichen Unterrichtsmitteln auszustatten und auf die gewissenhafte Erfüllung der sich aus dem Schulbesuch ergebenden Pflichten der Schülerin/des Schülers hinzuwirken sowie zur Förderung der Schulgemeinschaft beizutragen (aus. § 61(1) des SchUG).
  14. Für das gesamte Schulgebäude sowie für die gesamte Schulliegenschaft gilt striktes Rauchverbot für alle Personen, die sich darin sowohl in der Unterrichtszeit als auch in der unterrichtsfreien Zeit aufhalten.
  15. Wenn der Entfall von Unterrichtsstunden vom Schulleiter angeordnet werden muss, hat er gemäß § 10 Abs. 2 SchUG für die Beaufsichtigung der Schüler bis zum stundenplanmäßig vorgesehenen Unterrichtsende zu sorgen, soweit eine Gefährdung der Schüler durch ein vorzeitiges Unterrichtsende zu befürchten ist. Die Schüler:innen haben bis 12:35 Uhr die Möglichkeit an der Schule zu bleiben, falls eine Randstunde entfallen sollte. 

Wir Lehrer:innen bemühen uns um eine umsichtige Betreuung und bestmögliche Förderung der uns anvertrauten Kinder. ​

Kleinzell, im Juni 2024