• Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten/ LRS

    Im Umgang mit Schüler mit Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten (LRS) hat die Volksschule Kleinzell ein Konzept erarbeitet, das eine differenzierte Beurteilung ermöglicht. Schüler:innen mit LRS werden auf Basis individueller Fortschritte gefördert und erhalten zusätzliche Unterstützung, um den Herausforderungen gerecht zu werden. Einen Auszug dieses Konzeptes ist hier zu finden:

    Umgang mit Lese – Rechtschreibschwäche an der VS Kleinzell
    In der Volksschule haben etwa 4 bis 6 % der Schüler eine Lese Rechtschreibschwäche (LRS), die von der WHO als ernsthafte Beeinträchtigung angesehen wird. Es ist wichtig, dass die Schule diese Kinder frühzeitig erkennt und unterstützt.
    Das Bundesministerium für Bildung gibt dazu Richtlinien heraus.
    Unsere schulische Förderung ersetzt keine Therapie, bietet jedoch Unterstützung für betroffene Kinder und Eltern, um den Diagnoseprozess zu erleichtern. Eine gute Lernumgebung und klare Bewertungsrichtlinien sind entscheidend.

    Grundprinzipien
    · Stärkenorientierung: Fokus auf individuelle Stärken zur Stärkung des Selbstvertrauens.
    · Anpassung der Aufgaben: Aufgaben sollen dem Entwicklungsstand der Kinder entsprechen.
    · Transparenz: Bewertungskriterien müssen klar und verständlich sein.

    Erkennung von Legasthenie
    · Langsame Lesegeschwindigkeit
    · Ungenaues Lesen und Verständnisprobleme
    · Wenig Wissen über Rechtschreibregeln
    · Unsicherheiten beim Abrufen von Buchstaben
    · Viele Rechtschreibfehler und wechselnde Schreibweisen
    · Wahrnehmungsfehler (z.B. Verwechslungen)

    Zusätzliche Probleme
    Häufige Begleitprobleme sind Sprachentwicklungsstörungen, Aufmerksamkeitsprobleme (z.B. ADHS), motorische Schwierigkeiten und geringes Selbstwertgefühl.

    Diagnose
    Eine LRS-Diagnose erfolgt durch Ärzte oder klinische Psychologe:
    · Screenings
    · Standardisierte Tests
    · Förderdiagnostik

    Umgang mit LRS-Kindern
    Im Lese-Rechtschreibtraining wird gezielt auf individuelle Schwächen eingegangen. Vor der gezielten Förderung sollten präventive Maßnahmen im Unterricht stattfinden, z.B. Übungen zur Laut-Buchstaben-Zuordnung.

    Hilfen für betroffene Kinder und Familien
    · Beratungsgespräche
    · Unterstützung bei der Suche nach Förderstellen
    · Anpassung von Aufgaben und Schriftgrößen
    · Zusätzliche Zeit für Aufgaben
    · Verwendung von Leselinealen
    · Beurteilung Unterrichtsfach Deutsch:
    Es ist wesentlich, dass in schriftlichen Arbeiten in der Unterrichtssprache Deutsch alle Bereiche
    1. Inhalt (Beobachtungsfähigkeit, Sachlichkeit, Themenbehandlung, Aufbau, Ordnung, Fantasie),
    2. Ausdruck,
    3. Sprachrichtigkeit und
    4. Schreibrichtigkeit I Rechtschreibung – gleichwertig bewertet werden.

    Eine alleinige Schwäche in der Schreibrichtigkeit führt daher nicht zwangsläufig zu einer negativen Note bei schriftlichen Leistungen, wie etwa einer Deutsch-Schularbeit.
    Anzumerken ist, dass die Schreibrichtigkeit I Rechtschreibung bei Schüler:innen mit einer LRS in einem geringeren Maß bewertet oder unter Umständen auch nicht in die Beurteilung miteinbezogen wird. In diesem Fall ergibt sich ein anderer „Notenschlüssel“.
    Besonderer Wert wird auf Leistungsfeststellungen – die von Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten (LRS) weniger beeinflusst sind – gelegt.
    Daher fließen mündliche und praktische Leistungen sowie die aktive Mitarbeit besonders in die Beurteilung ein.

    Mit diesem Konzept möchten wir sicherstellen, dass alle Schüler:innen, die Hilfe beim Lesen und Schreiben benötigen, die Unterstützung erhalten, die sie brauchen.

    Für das Team in der Volksschule Kleinzell ist es wichtig, dass alle vorgesehenen Möglichkeiten zur Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung miteinbezogen werden.
    Daher erfolgt die Berücksichtigung der LRS durch eine umfassende Ausschöpfung der vorgesehenen Möglichkeiten entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen:

    Schulunterrichtsgesetz, BGBl. Nr. 472/1986 insbesondere
    §§ 18, 20, 38 Leistungsbeurteilungsverordnung, BGBl. 371/1974, insbesondere § 3.
    (Alle darin angeführten Formen der Leistungsfeststellung werden berücksichtigt und grundsätzlich als gleichwertig angesehen),

    § 14, § 16 (1) (Für die Beurteilung von Schularbeiten sind folgende fachliche Aspekte maßgebend: Inhalt, Ausdruck, Sprachrichtigkeit und Schreibrichtigkeit)

    Rundschreiben 24/2021: Richtlinien für den Umgang mit Lese-/Rechtschreibschwierigkeiten (LRS) im schulischen Kontext

    Rundschreiben Nr. 11/2021: Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten mit Behinderungen, chronischen Krankheiten etc. Angemessene Vorkehrungen für Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten im Rahmen abschließender Prüfungen

    Handreichung „Der schulische Umgang mit Lese-/Rechtschreibschwierigkeiten“